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Kinderschutzpreis 2019

Kinder zu schützen, erscheint uns als Selbstverständlichkeit, sie sind schwächer als Erwachsene, wachsen staunend in eine neue Welt hinein und benötigen dabei Orientierung und Schutz.

MYKI - Der Österreichische Kinderschutzpreis wird in folgenden Kategorien vergeben

1. Förderung einer gesunden körperlichen & seelischen Entwicklung von Kindern

Wie Studien aus dem deutschsprachigen Raum zeigen, steigen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen seit geraumer Zeit an. Neben genetischen Dispositionen sind die Lebensweise und die soziale Umwelt für die seelische Entwicklung eines Menschen prägend.

Damit sich ein Kind seelisch positiv entwickeln kann, bedarf es einer unterstützenden sozialen Umgebung, wobei an erster Stelle die Familie zu nennen ist. Sie schafft jenen Orientierungsraum, wo in erster Linie kindliche Bedürfnisse nach emotionaler Beziehung, Geborgenheit, Achtung, Orientierung und Sicherheit gelebt und erwidert werden sollten. Auch das erweiterte soziale Umfeld eines Kindes ist aufgefordert/angehalten/verpflichtet die Stärken, Schwächen, ethnischen Besonderheiten und familialen Prägungen des Kindes im Sinne einer optimalen Entwicklung wahrzunehmen.

Wenn Ihre Organisation im Bereich „Förderung der gesunden körperlichen & seelischen Entwicklung von Kindern“ Initiativen setzt, sind Sie herzlich eingeladen, dieses Projekt im Rahmen des „MYKI – Österreichischer Kinderschutzpreis“ einzureichen. Damit soll Ihrem Engagement ein höherer Stellenwert gegeben und das Bewusstsein zu diesem Thema in der Öffentlichkeit geschärft werden.

Artikel 6 UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat. Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.“

2. Gewaltprävention und Aufklärung über Gewalt

Gewalt an Kindern hat in der Erziehung eine lange Tradition, wobei Gewalt nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch seelische Misshandlung, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder fahrlässige Behandlung, Ausbeutung und Kinderarbeit einschließt.

Gewalt findet zu Hause, in Schulen, Betreuungseinrichtungen und auf der Straße statt und das alltäglich. Gewalt beeinflusst die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern, beeinträchtigt und hemmt die Lern- und Gemeinschaftsfähigkeit, und sie schränkt die Entwicklung zu verantwortungsvollen und selbstbestimmten Erwachsenen dramatisch ein. Im schlimmsten Fall führt Gewalt zum Tod.

Obwohl körperliche Züchtigung seit 1989 gesetzlich verboten ist, verändert sich die Einstellung in der Gesellschaft nur langsam. Die Vereinten Nationen stellten in einer weltweiten Studie fest, dass Gewalt gegenüber Kindern offen oder verdeckt ausgeübt wird, weil Täter häufig jene Menschen sind, denen Kinder anvertraut sind (Eltern, Familienmitglieder oder Autoritätspersonen) und Kinder oft keinen Weg finden, darüber zu berichten! Oft bleibt Gewalt unsichtbar, weil die „gesunde Watschn“ keine sichtbaren Verletzungen hinterlässt; nichtsdestotrotz sind die „Risse in der Seele“ für ein Kind dramatisch.

Seelische Gewalt ist schwerer zu erkennen als körperliche Misshandlung. Aussagen und Haltungen Erwachsener, die das Kind verletzend abstrafen oder demütigen, sind schwerwiegend, ebenso wie mangelnder Respekt und fehlende Wertschätzung. Auch Vernachlässigung ist eine besondere Form von Gewalt. Dabei werden körperliche und seelische Grundbedürfnisse denunziert oder ignoriert.

Gewalt an Kindern ist keine Privatangelegenheit und muss in der Öffentlichkeit angesprochen werden. „Hinschau‘n statt wegschau‘n“ sollte das Leitmotiv unserer Gesellschaft sein. Besonders gefährdet sind behinderte Kinder, Kinder aus Familien, die in sozialer Not leben, aber auch Kinder, die als Flüchtlinge in unser Land kommen.

In Schulen, Vereinen, pädagogischen Einrichtungen wurden in den letzten Jahren vermehrt Präventionsprojekte angeboten, in denen Kinder lernen, offen über ihre Gefühle zu sprechen. Sie werden darin bestärkt, ihren eigenen Gefühlen und Grenzen zu vertrauen. Sie lernen Nein sagen, aber vor allem sich Hilfe zu holen, wenn sie nicht weiter wissen. Sie werden über ihre Rechte und darüber informiert wie sie auf sichere Weise Missbrauch meiden können.

Jede Gewalt ist vermeidbar, und es gibt viele Möglichkeiten, sich einer gewaltfreien Gesellschaft anzunähern.

Wenn Ihre Organisation im Bereich „Gewaltprävention und Aufklärung über Gewalt“ Initiativen setzt, sind Sie herzlich eingeladen, dieses Projekt im Rahmen des „MYKI – Österreichischer Kinderschutzpreis“ einzureichen. Damit soll Ihrem Engagement ein höherer Stellenwert gegeben und das Bewusstsein zu diesem Thema in der Öffentlichkeit geschärft werden.

Artikel 19/1 UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

3. Förderung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung & Bildung

Das Streben nach Wissen und Wachstum ist ein menschliches Grundbedürfnis, das jedes Kind ins Leben mitbringt. Die Aufgabe der Erwachsenen ist, dieses kindliche Bedürfnis zu befriedigen. Dazu brauchen Kinder Bedingungen, in denen sie ihre Ressourcen optimieren und ihr Potential voll entfalten können, ohne durch Unter- oder Überforderung, durch ein Übermaß an Schutz oder durch einen Mangel an Sicherheit geschwächt zu werden. Kinder müssen erleben, dass sie bedingungslos wichtig sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Sie brauchen ein klares Selbstwirksamkeitskonzept, das sie zu starken Persönlichkeiten macht.

Die kindliche Persönlichkeit entwickelt sich im Zusammenwirken von genetischer Ausstattung, Reife und Umwelteinflüssen. Die Entwicklung des Körpers, des Denkens, der Gefühlswelt und der sozialen Kompetenz sind eng miteinander vernetzt und beeinflussen einander wechselseitig.

Die Erfahrungen, die ein Kind macht, sind für seine Entwicklung von vorrangiger Bedeutung. Die Kindheitsjahre prägen den Charakter, formen die Einstellung des Kindes zu sich selbst und zu seiner Umwelt, stellen die Weichen für die Gestaltung der mitmenschlichen Beziehungen und legen den Grundstein zum Leistungs- und Arbeitsverhalten.

Jede Entwicklungsphase stellt das Kind vor spezielle Entwicklungsaufgaben, die es erfolgreich zu bewältigen hat. Misslingt dem Kind die Lösung einer Entwicklungsaufgabe und erfährt es dafür Ablehnung aus seinem sozialen Umfeld, wird es an der nächsten scheitern, unglücklich und mutlos werden.

Körperliche Kinderkrankheiten haben in der westlichen Welt weitgehend ihre Bedrohlichkeit verloren. Störungen der sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung eines Kindes haben jedoch als „neue Kinderkrankheiten“ deren Platz eingenommen. Da sich psychische Störungen des Kindes im Erwachsenenalter fortsetzen, stellen sie ein Risiko für die seelische Gesundheit der gesamten Bevölkerung dar. Kinderschutz hat daher auch die Dimension, Kinder vor psychischen Störungen zu schützen.

Seelische Gesundheit und Widerstandskraft, Bildungskompetenzen und Bildungsbereitschaft sind das Kapital, das wir unseren Kindern auf ihrem Weg in die Erwachsenenwelt mitzugeben haben. Dieses Wissen verpflichtet uns zum sorgfältigen, schützenden, stützenden und stärkenden Umgang mit unseren Kindern, in der Familie, im pädagogischen Bezugsrahmen von Kindergarten und Schule, in der Gesellschaft.

Die in dieser Kategorie eingereichten Projekte sollen sich dadurch auszeichnen, dass sie auf die kindliche Persönlichkeit und kindliche Bildungskompetenzen fokussieren. Geeignet sind Projekte, die Persönlichkeitsfaktoren von Kindern wie etwa Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein, Mut und Einsatzbereitschaft, Resilienz und Stressresistenz, Kreativität, Flexibilität, Lernfreude, Lernbereitschaft und Motivation als auch Schlüsselkompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, sprachliche Kompetenz, Teamfähigkeit, soziale Interaktions- und Integrationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung in sozialen Situationen fördern. In diese Kategorie fallen aber auch Projekte, die die Erziehungskompetenz der Eltern oder die Wissensvermittlung an Kinder unterstützen.

Wenn Ihre Organisation im Bereich „Förderung der kindlichen Persönlichkeit & Bildung“ Initiativen setzt sind Sie herzlich eingeladen, dieses Projekt im Rahmen des „MYKI – Österreichischer Kinderschutzpreis“ einzureichen. Damit soll Ihrem Engagement ein höherer Stellenwert gegeben werden und das Bewusstsein zu diesem Thema in der Öffentlichkeit geschärft werden.

Artikel 28, 29 UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an …. Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss: die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten … zu vermitteln; Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern … vorzubereiten; Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.“

4. Materielle Sicherheit und gesellschaftliche Integration

Mehr als ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Österreich ist laut Studien armutsgefährdet. Die Jugendarbeitslosigkeit lag 2010 in siebzehn EU-Staaten weit über 20%.

Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist emotional, sozial und materiell vielfach geprägt von Abhängigkeiten. In einem sozial schwachen Umfeld kann der Jobverlust der Eltern Armutsrisiken schaffen, die für Kinder eine große Belastung darstellen.

Österreich anerkennt die UN-Kinderrechtskonvention „das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard“ und sichert jedem „Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigt die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“.  Diese Rechte sollen jedem Kind unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, nationaler/ethnischer/sozialer Herkunft, Vermögen, Behinderung, sonstigem Status des Kindes oder seiner Eltern zugestanden werden. Abgesehen von der staatlichen Verantwortung sind letztlich wir alle aufgerufen, diese Rechte durchzusetzen und zu leben.

Die in dieser Kategorie eingereichten Projekte/Initiativen können folgende Ausrichtung haben:

  • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts, Aufenthaltsberechtigung in Österreich (Bleiberecht), niedrigschwellige, mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote usw.
  • Initiativen, die jungen Menschen selbst Chancen bieten, zu gesicherten Lebensbedingungen beizutragen, z.B.: Berufsinformations- und Berufsvorbereitungsprogramme, Studienberatung, Lehrlingsprogramme, Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit.
  • Initiativen, die sich für die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einsetzen
  • Initiativen, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen in besonders prekären, armutsgefährdeten Lebensverhältnissen einsetzen, z.B.: Kinder in manchen Ein-Elternhaushalten oder in manchen Haushalten mit Migrationshintergrund
  • Initiativen zur Förderung und Stärkung der Mittel, um sich Gehör zu verschaffen, Anliegen und Defizite aufzuzeigen, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, Erfolge hervorzuheben, z. B.: in Familie, Schule, Freizeiteinrichtungen, Betreuungseinrichtungen, in Politik und Medien
  • Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den Generationen

Wenn Ihre Organisation im Bereich „Materielle Sicherheit und gesellschaftliche Integration“ Initiativen setzt, sind Sie herzlich eingeladen, dieses Projekt im Rahmen des „MYKI – Österreichischer Kinderschutzpreis“ einzureichen. Damit soll Ihrem Engagement ein höherer Stellenwert gegeben werden und das Bewusstsein zu diesem Thema in der Öffentlichkeit geschärft werden.

Viele Kinderschutz-Organisationen, Institutionen und Unternehmen sowie Einzelpersonen helfen mit, diese gesellschaftlichen Defizite wettzumachen.

Mit dem Sonderpreis soll ihrem Engagement ein höherer Stellenwert gegeben und die Aufmerksamkeit für die Wahrung der Kinderrechte in der Öffentlichkeit erhöht werden.

Kinder zu schützen, erscheint uns als Selbstverständlichkeit, sie sind schwächer als Erwachsene, wachsen staunend in eine neue Welt hinein und benötigen dabei Orientierung und Schutz. Doch manche Eltern oder Bezugspersonen können dies nicht erfüllen, und ihre Kinder erleben Desinteresse, Vernachlässigung, Demütigung und physische Gewalt.

Die gute Nachricht: Es gibt tausende Menschen, die ihr ganzes Herzblut und all ihre professionelle Erfahrung einsetzen, um diesen Kindern Mut und Vertrauen einzuflößen und sie zurück ins Leben zu führen. Ihnen ist dieser Preis gewidmet!

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